Roboter, Coworking-Spaces und Gesetzesänderungen: 2019 kommen auf Geschäftsreisende einige Trends und Neuerungen zu. Im Zeitalter der Digitalisierung sind die zeitlichen Abstände zwischen solchen Entwicklungen extrem geschrumpft. Hier erhalten Sie einen Eindruck, was wir unter anderem alles erwarten können.

Coworking an Bahnhöfen

Es liegt in der Natur der Geschäftsreise, dass die Reisenden oft keinen festen Arbeitsplatz haben. Auch die Arbeitszeiten werden immer flexibler, der alte 9-to-5-Rhythmus gehört insbesondere unterwegs schon lange der Vergangenheit an. Daher gewinnen Coworking-Spaces immer mehr an Relevanz. In diesem Jahr möchte auch die Deutsche Bahn an mehreren ihrer Bahnhöfen solche Arbeitsplätze installieren, die auch ohne Zugticket flexibel buchbar sind und zum Arbeiten unterwegs genutzt werden können. Im vergangenen Sommer hatte das Unternehmen im Rahmen eines Pilotprojektes am Berliner Hauptbahnhof bereits positive Erfahrungen mit diesem Konzept gesammelt und entschlossen, dies nun auf weitere Bahnhöfe auszuweiten. Das Warten auf den Anschlusszug muss dann künftig nicht mehr „verlorene“ Zeit sein, sondern Reisende können bequem an diesen Arbeitsplätzen Platz nehmen.

Stärkere Personalisierung der Geschäftsreise

Von Streamingdiensten empfohlene Musik, interessenbasierte Werbung in sozialen Netzwerken und Online-Artikel, die genau zum Leseverhalten des Users passen – personalisierte Inhalte kennen die meisten Internetnutzer bereits sehr gut. Dieser Trend wird auch auf Geschäftsreise immer wichtiger, um die Reisezeit so angenehm und effizient wie möglich zu gestalten. KI-basierte Anwendungen speichern die Interessen der Nutzer und schlagen bei der nächsten Reise gleich das passende Restaurant für das Geschäftsessen vor. Dienstreisende können den Hotels ihre Vorlieben wie beispielsweise den Wunsch nach einem bestimmten Kopfkissen über eigene Apps mitteilen. Solche Anwendungen vereinfachen die Interaktion zwischen Geschäftskunden und Hotelbetreibern um ein Vielfaches und tragen zu mehr Komfort auf der Geschäftsreise bei.

Interaktion mit Robotern

Nicht nur das Thema Personalisierung, sondern auch die Automatisierung wird durch die Digitalisierung noch bedeutender werden. Immer häufiger werden zeitintensive Prozesse, die während einer Geschäftsreise regelmäßig auftreten, automatisiert. Galt früher noch die Faustregel, für den Check-In und eventuelle Gepäckaufgabe mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein, so hat sich diese Zeit inzwischen deutlich verkürzt – Online Check-In und vollautomatisierter Gepäckaufgabe sei Dank. In Zukunft werden Dienstreisende auch immer häufiger auf Roboter und Anwendungen stoßen, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) arbeiten. Bereits heute nimmt beispielsweise der Parkhaus-Roboter Ray am Düsseldorfer Flughafen Geschäftsreisenden die lästige und zeitraubende Suche nach einem Parkplatz ab. Solchen neuen und automatisierten Prozessen werden Geschäftsreisende künftig immer häufiger begegnen, sei es in Form von „Parkhaus-Robotern“ oder auch etwas unscheinbarer beim automatisierten Selbst-Check-In im Hotel.

Neue Pauschalbeträge und Steuervorteile bei E-Autos

Auch auf der rechtlichen Seite gibt es 2019 Neuigkeiten: seit dem 1. Januar gelten bei Auslandsreisen in über 30 Länder neue Pauschalbeträge zu Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Während von den Änderungen für Länder wie Guyana oder Mikronesien vermutlich nur wenige Geschäftskunden betroffen sein werden, sind auch einige wichtige Ziele in Europa dabei. Dazu zählen Spanien, Italien, Österreich und Polen. Weltweit gibt es beispielsweise für Indien, Thailand und Vietnam neue Regelsätze. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu eine entsprechende Liste veröffentlicht.

Und wenn Sie zu den Menschen gehören, die auch heute schon ein umweltschonendes E-Auto als Dienstwagen nutzen, ist folgende Änderung sicherlich eine gute Nachricht für Sie: ab diesem Jahr profitieren Geschäftsreisende von steuerlichen Vorteilen bei der Privatnutzung dienstlicher Elektro- und Hybridfahrzeugen. Für Dienstwagen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 angeschafft werden, sinkt ab diesem Jahr die Besteuerung von einem auf 0,5 Prozent des Listenpreises pro Kalendermonat.

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