Zu wenig Platz im Flieger: Das sollten Sie bei Flugüberbuchungen wissen

Sie sind rechtzeitig am Flughafen, draußen scheint die Sonne und Ihr Flug soll pünktlich abheben. Das Flugticket liegt griffbereit neben ihnen und die ersten Termine am Ankunftsort sind schon vereinbart. Beim Boarding dann aber die böse Überraschung: Der Flug ist überbucht, Sie können nicht mitfliegen. Gegen den Schock hilft die Gewissheit, dass Sie seitens der EU gut abgesichert sind. Wir nennen Ihre Rechte und sagen Ihnen, wie Sie einen solchen Schreckmoment verhindern können.

Warum Airlines Flüge überbuchen

Wenn der Flug überbucht ist, heißt das im Klartext, dass die Airline mehr Tickets verkauft hat, als Sitzplätze im Flieger vorhanden sind. Was zunächst nach einer ärgerlichen Panne im Buchungssystem klingt, ist in der Luftfahrt alltägliche Praxis. Oft fällt das aber nicht auf, weil viele Reisende ihren Flug aus verschiedensten Gründen nicht antreten. Gerade Geschäftsleute müssen häufig kurzfristige Termine wahrnehmen oder sitzen in wichtigen Meetings fest und verpassen dadurch ihren Flug. Damit die Maschinen trotz dieser sogenannten „No Shows“ mit möglichst vielen Gästen an Bord abheben, werden einige Sitzplätze doppelt verkauft.

Dass dadurch im Zweifel verärgerte Fluggäste am Boden bleiben müssen, ist ein einkalkuliertes Risiko der Fluggesellschaften. Diese führen Statistiken darüber, auf welchen Flugstrecken, zu welcher Tageszeit und in welchen Ländern die No-Show-Rate besonders hoch oder niedrig ist. Die Anzahl der Überbuchungen passt sich diesen Erfahrungswerten an. Dadurch halten die Airlines die Quote so gering wie möglich.

Ihre Rechte bei überbuchten Flügen

Dennoch kommt es immer wieder zu Überbuchungen. Besonders für Geschäftsreisende, die aufgrund von wichtigen Terminen auf bestimmte Flüge angewiesen sind, ist ein überbuchter Flug der Super-GAU. Die gute Nachricht ist, dass Sie gegenüber der Fluggesellschaft einige Rechte geltend machen können. Ihre direkten Ansprechpartner sind zunächst einmal die Mitarbeiter der Fluggesellschaft. Die Airline ist verpflichtet, schnellstmöglich für einen Ersatzflug zu sorgen. Geht der nächste Flieger erst am Folgetag oder noch später, muss die Airline auch die Hotel- und Nebenkosten wie Mahlzeiten, Telefonate und Flughafentransfers übernehmen. Darüber hinaus steht Ihnen eine finanzielle Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu, wenn der Flug in mindestens einem EU-Staat startet oder landet. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz Ihrer Reise. Für einen Kurzstreckenflug (bis 1500 Kilometer) erhalten Sie 250 Euro, bei einer Distanz von 1501 bis 3000 Kilometern sind es 400 Euro. Für noch längere Strecken gibt es 600 Euro.

Freiwillig zurücktreten

Oft fragen Mitarbeiter der Airlines die Passagiere, ob sie freiwillig von einem überbuchten Flug zurücktreten wollen. Die Freiwilligen einigen sich dann direkt mit der Airline auf die genaue Art der Entschädigung. In der Regel bietet die Fluggesellschaft den Passagieren in diesen Fällen eine finanzielle Sofortzahlung sowie die Übernahme anderer Kosten an. Während für Geschäftsreisenden ein solches Angebot in der Regel nicht infrage kommt, freut sich im Zweifel ein Student über die kostenlose Verlängerung seiner Semesterferien. In der Regel gibt es deshalb immer Passagiere, die sich freiwillig melden. Nehmen Sie ein solches Angebot an und bleiben freiwillig an Boden, entfällt allerdings Ihr Recht auf die Entschädigungen und Kostenübernahmen gemäß der EU-Verordnung. Der angebotene Betrag der Airline ist aber in vielen Fällen nahezu identisch und wesentlich unbürokratischer. Wenn Sie mit allen Mitteln verhindern wollen, dass Sie auf einem überbuchten Flug nicht mitgenommen werden, gilt bei vielen Airlines das Prinzip „first come, first served.“ Sitzen Sie erst einmal im Flieger, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass Sie Ihren Platz wieder verlassen müssen. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Foto: Fotolia / kasto