Blended Travel – mehr als ein Buzzword

Bleisure Travel und Workation haben sich längst von kurzfristigen Phänomenen zu festen Bestandteilen moderner Arbeitskultur entwickelt. Unter dem Sammelbegriff „Blended Travel“ fassen Unternehmen heute verschiedene Formen des gemischten Reisens zusammen – Geschäftsreise, mobiles Arbeiten und Freizeit verschmelzen zunehmend. Laut einer aktuellen GWI-Studie haben bereits 27 Prozent der deutschen Geschäftsreisenden mindestens einmal berufliche und private Reisen kombiniert – Tendenz steigend. Dennoch sind die Unsicherheiten bei Unternehmen rund um das Thema groß. Was auf den ersten Blick modern und unkompliziert erscheint, erweist sich in der Praxis schnell als überaus komplex. Viele Unternehmen stehen vor einem Geflecht aus rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Fragestellungen. Klar ist: Wer das Potenzial von Workation & Co. nutzen will, braucht mehr als einen Laptop und stabiles WLAN im Hotel.

Fallstricke vermeiden: Warum Workation keine Ferienverlängerung ist

Die Vorstellung, vom Pool aus zu arbeiten, klingt verlockend – birgt aber zahlreiche Risiken. Ohne eine Rechtsberatung geben zu können, möchten wir hier auf einige Themenbereiche hinweisen. Eines der häufigsten Missverständnisse: Workation sei lediglich eine Geschäftsreise mit Urlaubsflair. Doch die Realität sieht anders aus.

Wer im Ausland arbeitet, unterliegt rechtlichen Rahmenbedingungen, die unbedingt beachtet werden müssen. Eine fehlende A1-Bescheinigung – selbst bei nur einem Tag beruflicher Tätigkeit im EU-Ausland – kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Hinzu kommen Fragen zum Datenschutz, zur Sozialversicherung, zum Arbeitsrecht oder zur möglichen Gründung einer Betriebsstätte.

Ein Beispiel: Ein Vertriebsmitarbeiter arbeitet über mehrere Wochen aus Spanien und führt dort Kundengespräche. In bestimmten Konstellationen könnten die Behörden vor Ort zu dem Schluss kommen, dass das Unternehmen dort eine steuerpflichtige Betriebsstätte unterhält – mit allen Konsequenzen.

Versicherung und Fürsorgepflicht

Auch beim Versicherungsschutz sind die Unterschiede erheblich. Während klassische Geschäftsreisen meist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind, gilt das für Workation nur bedingt – insbesondere, wenn sie auf private Initiative hin erfolgt.

Deshalb sollten Unternehmen prüfen, ob zusätzliche Absicherungen notwendig sind – zum Beispiel Auslandskrankenversicherungen mit Rücktransportoption. Wer diese übernimmt, sollte klar geregelt sein. Denn eine fehlende oder unklare Absprache kann im Ernstfall zu Haftungsfragen führen, etwa wenn eine medizinische Versorgung im Ausland notwendig wird.

Was Unternehmen vor der Einführung von Workation beachten sollten

Bevor Mitarbeitende unter Palmen arbeiten dürfen, braucht es in jedem Fall eine solide Basis:

  • Richtlinien und Prozesse: Wer darf wie lange wohin? Welche Länder sind freigegeben? Gibt es Mindestvoraussetzungen?
  • Länderfreigabelisten: Eine Bewertung der Destinationen nach Kriterien wie politischer Stabilität, medizinischer Versorgung oder Datenschutz ist sinnvoll.
  • Klare Kostenregelung: Was wird vom Unternehmen getragen, was privat? Gibt es Zuschüsse?
  • Technische Vorgaben: VPN-Verbindungen, Zeiterfassung, Erreichbarkeit – auch im Ausland muss sicheres Arbeiten möglich sein.

Viele dieser Punkte lassen sich in sogenannten Workation-Guidelines bündeln – idealerweise abgestimmt mit HR, Legal und IT. Hier können spezialisierte Geschäftsreisebüros wertvolle Unterstützung leisten.

Die Rolle des Travel Managements: Mehr als nur Buchung

Professionelle Travel Management-Unternehmen sind längst mehr als nur Reisevermittler. Sie übernehmen eine strategische Beratungsrolle – auch beim Thema Blended Travel.

Sie unterstützen Unternehmen bei der Erstellung von Richtlinien, geben rechtliche Hinweise (in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachstellen), helfen bei der Risikobewertung und bieten auf Wunsch Komplettlösungen. Diese reichen von Buchung und Absicherung bis zur Integration in digitale Antragsprozesse.

Warum jetzt handeln – und warum mit Travel Management?

Für diejenigen im Unternehmen, die entscheiden, bedeutet das konkret: Es geht nicht nur um Benefits, sondern um elementare Wettbewerbsfaktoren im „War for Talent“. Ohne strukturierte Angebote verlieren Unternehmen potenzieller BewerberInnen.

Gleichzeitig drohen ohne professionelle Unterstützung Compliance-Risiken – bei Versicherung, Steuern, Datenschutz oder arbeitsrechtlichen Fragen. Selbst klassische Geschäftsreisebüros stoßen hier zum Teil an Grenzen.

Ein strategischer Travel Management-Partner bietet nicht nur Buchung, sondern konfigurierte Guideline-Pakete: Länderfreigabelisten, technische Anforderungen, digitale Beantragungs-Workflows – alles aus einer Hand.

Mit einem Partner reduzieren Unternehmen administrativen Mehraufwand, steigern die Mitarbeiterzufriedenheit und positionieren sich als attraktiver Arbeitgeber.

Fazit: Blended Travel als strategischer Erfolgsbaustein

Workation und Bleisure sind keine „nice-to-haves“, sondern essenzielle Tools zur Gestaltung moderner Arbeitswelten. Sie sind ein unmittelbarer Hebel für Employer Branding, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit – aber nur, wenn sie strategisch eingebettet sind.

Wer jetzt aktiv wird – mit klaren Regeln, digitalen Prozessen und professioneller Unterstützung – sichert sich langfristig einen Vorsprung. Travel Management-Unternehmen stehen bereit, diesen Wandel mit einem ganzheitlichen Service zu begleiten: von der rechtlichen Beratung bis zur digitalen Umsetzung.

Autor: Andreas Neumann, Geschäftsführer ADAC Reisevertrieb


Begriffsklärung: Bleisure, Workation und Remote Work

Die Begriffe rund um das mobile Arbeiten werden häufig synonym verwendet, unterscheiden sich aber in wesentlichen Punkten:

  • Bleisure beschreibt die Kombination aus Geschäftsreise und privatem Aufenthalt – etwa ein verlängertes Wochenende nach einem Meeting in Paris.
  • Workation hingegen meint das temporäre Verlegen des Arbeitsplatzes an einen anderen Ort – beispielsweise zwei Wochen Arbeiten aus Portugal.
  • Blended Travel wird zunehmend als Oberbegriff für Bleisure und Workation genutzt.
  • Remote Work umfasst die grundsätzliche Möglichkeit, ortsunabhängig zu arbeiten – unabhängig davon, ob mit oder ohne Reiseanteil.