Als Arbeitgeber haben Sie gegenüber Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht. Sie ist Teil des Arbeitsvertrags – auch wenn sie darin nicht explizit auftaucht. Ziel der Fürsorgepflicht ist es, die Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeitenden zu schützen und den Arbeitsplatz zu einem sicheren Ort für alle zu machen. Egal, ob sich dieser im Büro,
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