Ob Einreisestopp in die USA, verschärfte Einreisebestimmungen für Deutsche oder auch stark ausgedünnte Flugpläne – der Ausbruch des Coronavirus (Covid-19) und seine dynamische Ausbreitung stellen die Welt auf den Kopf. Obgleich das Reisen aktuell weder sicherer noch unsicherer ist als sonst, sollte derzeit auf unnötige Geschäftsreisen im Sinne der Allgemeinheit verzichtet werden. Auch wir als Deutscher Reiseverband (DRV) sind der Meinung, dass die Eindämmung des Coronavirus oberste Priorität haben sollte. In der aktuellen Situation ist es jedoch in keiner Weise sinnvoll, in Panik zu verfallen. Wir beobachten die Entwicklung sehr aufmerksam, um verantwortungsvoll darauf zu reagieren und entsprechend zu informieren.

Es gibt inzwischen zahlreiche Länder, die bei Einreise aus Ländern mit erhöhten Fallzahlen – und dazu zählt mittlerweile eben auch Deutschland – mit verschärften Quarantäneauflagen oder sogar mit einem Einreiseverbot reagieren. Detaillierte Einschätzungen zur Sicherheit der einzelnen Länder sowie aktuelle Hinweise sind auf den Länderseiten des Auswärtigen Amtes zu finden.

Geänderte Dienstreisevorschriften der Firmen führen zu einem erhöhten Beratungs- und Stornierungsbedarf. Ein Großteil der Dienstreisen, die über die Geschäftsreisebüros abgewickelt werden, ist derzeit eingestellt. Finanzielle Engpässe drohen.

Die Bundesregierung greift Forderungen der Reisewirtschaft auf

Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt die heutige Entscheidung der Bunderegierung, den deutschen Unternehmen „unbegrenzt“ Liquidität zur Verfügung zu stellen. „Diese umfassenden Liquiditätshilfen und Expressbürgschaften für Unternehmen sind wichtige und notwendige Maßnahmen, um Beschäftigte und Unternehmen der Reisewirtschaft, einem der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Deutschland, zu schützen“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig in einer ersten Bewertung. „Der Vorstoß der Bundesregierung zur Sicherung von Arbeitsplätzen und von der Krise betroffenen Unternehmen ist richtig. Wir setzen darauf, dass die angekündigten Maßnahmen nun sehr zeitnah umgesetzt, auf ihre Effektivität überprüft und, sofern notwendig, an veränderte Rahmenbedingungen angepasst oder ergänzt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Reisebüros, Reiseveranstalter und touristische Dienstleister überlebensfähig bleiben“, so der DRV-Präsident weiter.

Die einzelnen Maßnahmen bewertet der DRV wie folgt:

  • Die Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes war bereits angekündigt worden. Die Ausweitung des Bezugsrahmens und der entsprechenden Leistungen – insbesondere die volle Erstattung der Sozialversicherung – ist ein richtiger Schritt.
  • Auch die Stundung von Steuerzahlungen und der Möglichkeit zur Absenkung von Steuervorauszahlungen wird erhebliche Erleichterungen für unsere Mitgliedsunternehmen mit sich bringen. Hier gilt es, zügig eine Einigung mit den Bundesländern herbeizuführen.
  • Im Zusammenhang mit dem Milliarden-Schutzschirm für Unternehmen sieht der Branchenverband den Bund auf dem richtigen Weg. Besonders mit Blick auf kleinere Mitgliedsunternehmen ist zu begrüßen, dass für diese über Bürgschaftsbanken innerhalb von drei Tagen bis zu 250.000 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.
  • Für größere Unternehmen kommen die Ausweitung der Liquiditätshilfen im Rahmen der KfW-Kreditprogramme sowie die Ausdehnung der Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) zum Tragen. Dies erleichtert den Unternehmen den Zugang zu Liquidität.

Mit diesen Maßnahmen sind wichtige Forderungen des Branchenverbandes der Reisewirtschaft aufgegriffen worden – siehe 9-Punkte-Maßnahmenkatalog des DRV. „Jetzt sind aber noch weitere Schritte wichtig, um die Auswirkungen der Krise abzufedern“, erklärt Norbert Fiebig.

Details zu dem Maßnahmenbündel der Bundesregierung finden Sie auf den Sonderseiten des DRV zum Thema Coronavirus.

Auch Kurzarbeit könnte in den nächsten Tagen und Wochen mehr und mehr Unternehmen betreffen. Das bedeutet, dass Beschäftigte über einen befristeten Zeitraum weniger Stunden arbeiten als im Arbeitsvertrag vereinbart oder sogar ganz zu Hause bleiben. Der Bundestag hat mittlerweile im Schnellverfahren die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes (KUG) beschlossen und will Unternehmen so vor den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise schützen.

Allgemeine Informationen zu Reisen in Zeiten von Corona gibt es unter https://www.drv.de/newsroom/corona.html sowie auf den Webseiten des Robert-Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html und des Bundesministeriums für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html.